Sehr geehrte Damen und Herren,

Ergotherapie ist eines der drei von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Heilmittel.
Ergotherapie wird wie Physiotherapie und Logopädie von den Krankenkassen übernommen.

Grundlage dafür ist das Ausfüllen einer „Heilmittelverordnung 18“ (Maßnahmen der Ergotherapie).
Wichtige Reglungen der Heilmittelrichtlinien haben wir hier noch einmal zusammengefasst.
Nach den Heilmittelrichtlinien gibt es 4 Gründe, eine Therapie zu verordnen:

§ 3. Absatz 2

Heilmittel können zu Lasten der Krankenkasse nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um

  • eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern,
  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen zu beseitigen,
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, oder
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.


    Auf der Verordnung muss
    1. die Indikationsnummer (z.B. EN2)
    2. die genaue Diagnose stehen (z.B. Apoplex)
    3. die Leitsymptomatik (z.B. Einschränkung der Beweglichkeit des linken Armes, oder Hemiparese)
    4. das Heilmittel (z.B. sensomtorisch-perzeptive Behandlung
    stehen.

    Selbstverständlich erstellen wir über die ergotherapeutische Behandlung einen Bericht.
    Es ist uns wichtig, immer im direkten Dialog mit dem behandelnden Arzt zu stehen und auch
    während der Behandlung ein kurzes Feedback abzugeben. Bitte senden Sie uns für
    Ihren Patienten eine Anfrage per Mail, per Fax oder per Telefon / Anrufbeantworter, wenn wir
    uns in der Behandlung befinden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

    Das Wohl der Patienten steht für uns immer im Mittelpunkt.